Zeit und Raum für Ihre Behandlung
Bei komplexen oder länger bestehenden Beschwerden kann ein längerer Ersttermin sinnvoll sein. Die Behandlungsdauer legen wir im Vorfeld gemeinsam fest, je nach Anliegen und Beschwerdebild.
Honorar
Selbstzahler
Die Kosten können gegebenenfalls im Rahmen der geltenden steuerlichen Regelungen als Krankheitskosten berücksichtigt werden. Ob dies in Ihrem individuellen Fall möglich ist, hängt von den steuerlichen Voraussetzungen ab.
Private Krankenversicherung, Beihilfe und Zusatzversicherung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zum Regelhöchstsatz.
Die Erstattung hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungstarif ab und wird nicht in jedem Fall vollständig übernommen. Eine verbleibende Differenz tragen Sie selbst. Bitte informieren Sie sich ggf. vorab bei Ihrer Versicherung über die geltenden Erstattungsbedingungen.
Terminabsagen und Ausfallhonorar
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.
Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % der vereinbarten Behandlungskosten zu berechnen. Dies entfällt, wenn der Termin noch anderweitig vergeben werden kann.