Behandlungskosten
Private Krankenkassen, Beihilfen und private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Behandlungen je nach Vertrag ganz oder teilweise. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung. Die Behandlungskosten richten sich nach der erbrachten Leistung, die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten meiner Leistungen nicht übernommen. Für Patienten ohne private Krankenversicherung oder entsprechende Zusatzversicherung (Selbstzahler) berägt das Honorar für 60 Minuten 130 Euro. Die Bezahlung erfolgt per Rechnungsstellung und Überweisung.
Absagen und Stornogebühren
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Für spätere Absagen oder versäumte Termine stelle ich eine Honorarausfallrechnung über 80 Euro (§ 615 BGB). Wenn ich einen zu spät abgesagten Termin noch anderweitig vergeben kann, stelle ich keine Rechnung.