Behandlungskosten
Private Krankenkassen, Beihilfen und private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Behandlungen je nach gewähltem Tarif in der Regel ganz oder teilweise. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. Die Behandlungskosten richten sich nach der erbrachten Leistung; die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten nicht übernommen. Für Patienten ohne private Krankenversicherung oder entsprechende Zusatzversicherung (Selbstzahler) berägt das Honorar für 60 Minuten 130 Euro. Kosten für Infusionen werden zusätzlich berechnet. Die Bezahlung erfolgt per Rechnungstellung und Überweisung.
Absagen und Stornogebühren
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie mir dies bitte frühestmöglich mit, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Spätere Absagen oder versäumte Termine werden mit einer Honorarausfallsrechnung über 80 Euro (§ 615 BGB) berechnet. Sollte Ihr Termin spontan noch anderweitig vergeben werden können, entfällt diese Gebühr.